Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
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Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist seit 2019 in Kraft und hat Neuerungen mit sich gebracht.
Neu definiert es klare Integrationskriterien und entsprechend ausländerrechtliche Massnahmen im Fall von Defiziten.
Durch die Meldepflicht spielen die Sozialarbeitenden eine wichtige Rolle.
Themen - Welches sind die wichtigen Aspekte und Neuerungen des AIG?
- Wie beeinflussen Meldungen von Sozialarbeitenden an das Migrationsamt ausländerrechtliche Massnahmen?
- Welche andere Kriterien neben dem Sozialhilfebezug können ausländerrechtliche Massnahmen mit sich bringen?
- Können Krankheit oder Working Poor Kriterien sein, die ausländerrechtlichen Massnahmen ausschliessen und wie soll und kann dies gemeldet werden?
- Wie können Sozialarbeitende die Klientel im Prozess einer Rückstufung, einer Nichtverlängerung oder eines Widerrufs der Bewilligung unterstützen?
- Bearbeitung der vorgängig eingesendeten Fragen der Teilnehmenden Referent*innen: - Tosca Schäpper, Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) - Michele Puleo, Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) Organisation Eine gemeinsame Veranstaltung der Anlaufstelle Integration Aargau und der Fachstelle Integration Region Baden.
Anmeldung Die Platzzahl ist beschränkt. Anmeldung bis spätestens 25.
November 2024 an mail@integrationaargau.
ch Fragen Haben Sie bereits Fragen zum AIG oder zur Praxis des Kantons?
Dann stellen Sie diese bereits im Vorfeld ebenfalls an mail@integrationaargau.ch
Die Teilnahme ist kostenlos.
mit anschliessendem Apéro
Amtshimmel
Baden
SWITZERLAND
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